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Was ist ...?
Duales System
ABM
Ein Einstieg über Arbeitsfördermaßnahmen (ABM) in die Arbeitswelt ist "keinem" Arbeitseintritt in jedem Falle vorzuziehen. Das Ziel der Förderung ist es, erwerbslose Menschen in eine Dauerbeschäftigung zu bringen.
Als ABM`ler hat man das Recht sich weiterhin zu bewerben und bei einem Erfolg kann man ohne eine Frist sofort in den neuen Arbeitsplatz wechseln. Es ist möglich auch ohne vorherige Zahlung von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen eine Anwartschaft auf eine ABM-Förderung zu erhalten.
Auf eine ABM-Maßnahme besteht kein Rechtsanspruch. Gedacht sind die ABM-Stellen für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose.
Die Agentur für Arbeit hat aber die Möglichkeit ABM-Stellen auch an anderweitige Jobsuchende zu vergeben.

ABM hat allerdings auch Nachteile, da die ausgewiesenen Beschäftigungen im öffentlichen Interesse liegen müssen. Die Tätigkeiten gehen vielleicht nicht immer mit dem eigentlich gewünschten Berufsziel konform. Allerdings stellt man unter Beweis, dass man bereit ist, einen Berufseinstieg zu finden, Praxiserfahrungen sammeln möchte und aktiv bleiben will.

Informationen zu ABM
Die örtliche Argentur für Arbeit
Arbeitsloseninitiativen vor Ort
Träger von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (soziale Einrichtungen)
 
Assistenz-Einstieg
Das sind in der Regel Vertrauenspositionen für junge Nachwuchskräfte, die dem direkten Vorgesetzten für zwei bis drei Jahre in allen Bereichen zuarbeiten. Das Ziel ist es, den Führungsnachwuchs zu qualifizieren und einen Gesamtüberblick über das Unternehmensgeschehen zu vermitteln.

Eine gute Assistentenstellung stellt eine sehr gute und fundierte Praxisschulung dar und kann das Sprungbrett zu einer guten Position im Unternehmen darstellen.

Allerdings sollte man auch über die Nachteile nachdenken. Das heißt, eine enge Zusammenarbeit zwischen Chef und Assistenten ist unabdingbar und man sollte vorher schon darauf achten, dass die "Chemie" stimmt. Ein Assistentenjob ist mit einer "normalen" Arbeitswoche nicht zu machen. Überstunden sind normal und der Assistent ist im Regelfall "das Mädchen für alles".
 
Berufsfachschulabsolvent
Diverse Berufe werden ausschließlich in einer Berufsfachschule erlernt. Wie z.B. Altenpfleger/In, Erzieher/In etc.

Berufsfachschüler sollten sich bereits ein Jahr vor Beendigung der Schule gezielt mit dem Zwischenzeugnis bewerben. Sofern vorhanden sollte man das Zeugnis aus einem Praktikum ebenfalls den Bewerbungsunterlagen beilegen. Damit sollte gewährleistet sein, dass man nach Beendigung der Schule sofort die erste Arbeitsstelle antreten kann.
 
Management-Development-System
Diese Einarbeitungsmethode ist dem "Spitzennachwuchs" vorbehalten. Diese Form des Einstieges basiert auf einer langfristig angelegten Managerentwicklung mit häufigem Arbeitsplatzwechsel im ganzen Unternehmen und mit verschiedenen Führungsmethoden.

Die Betriebe praktizieren diese Methode erst nach einem Trainee- oder Training-on-the-Job-Programm, bei dem sich die Nachwuchskräfte bewährt haben. Die Besten werden dann für die weitere Qualifizierung ausgewählt.
 
Praktikum
Schüler-Betriebspraktika
Spätestens ab der 10-ten Klasse werden Betriebspraktika für Schüler organisiert. Zwischen den einzelnen Bundesländern gibt es Unterschiede zur Handhabung. Zum Teil können die Praktika während der Schulzeit absolviert werden, zum Teil ist ein Praktika nur während der Ferien möglich. In der Regel übernehmen die Lehrer / Schule die Organisation und Vermittlung einer Praktikumsstelle. Das ist nicht immer ganz einfach, da nicht immer ausreichend Stellen zur Verfügung stehen. Der Schüler sollte aber in jedem Fall die Chance nutzen, auch wenn die Stelle vielleicht nicht in dem "Wunschberuf" angesiedelt ist. Das bringt für den Schüler wertvolle Erfahrungen! Man kommt mit dem Berufsalltag in Berührung und das ist immer eine wertvolle Selbsterfahrung, die bei der weiteren Berufswahl hilfreich ist.
Ansprechpartner sind der Klassenlehrer und der Schuldirektor. Es kann auch sinnvoll sein, bei einer anderen Schule nachzufragen bzw. direkt bei den Betrieben nachzufragen.

Praktikatenstellen für Studenten
Das Studienfach sollte die Auswahl des Praktikums bestimmen. Es gilt nachzufragen, welche praktischen Erfahrungen zu den Erfordernissen des Studiums passen und in welchen Betrieben bzw. Abteilungen diese am Besten zu erzielen sind.

Freiwillige Praktika
Ein Praktikum bietet die Chance, eine Verbindung zwischen Theorie und Praxis herzustellen. Ein freiwilliges Praktikum bedeutet, dass es hinsichtlich der Art, Dauer, Zeitpunkt, Ort und Nutzbarkeit eine Privatangelegenheit zwischen dem Studenten und dem ausgewählten Betrieb ist. Ein freiwilliges Praktikum findet in der Regel zwischen den Semesterferien statt.

Empfohlene Praktika
Dem Studenten bleibt es freigestellt, ob er das Praktikum studienbegleitend absolviert bzw. in den Semesterferien. Zumeist unterstützt der Professor die Suche nach einer studiennützlichen Praktikantenstelle.

Pflichtpraktika
Die Hochschule schreibt die Art, Ziele, Inhalte, Dauer und den Beginn des Praktikums vor. Das Pflichtpraktikum muß abgeleistet werden, da es eine wesentliche Voraussetzung ist, um zu bestimmten Klausuren und Prüfungen zugelassen zu werden.

Praxissemester
Die (Fach-)Hochschule übernimmt in diesem Fall die Koordination für die systematische Praktikumsrealisierung mit Vorbereitung, Begleitung, Nachbereitung und der gemeinsamen Auswertung. Das Praktikum wird in die Curriculum des gesamten Studienprogrammes einbezogen.

Berufspraktische Studien
Eine noch intensivere Verzahnung der theoretischen und praktischen universitären Ausbildung. Es ist eine Kombination zwischen den üblichen Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare, Übungen sowie dem Projektstudium und berufspraktischen Studien.

Auslandspraktika
Während der Studienzeit ein Auslandspraktika zu absolvieren bringt nicht nur erste Berufserfahrungen, sondern auch "Pluspunkte" bei einer späteren Bewerbung. Information gibt es über das Auslandsamt der Hochschulen.
 
Trainee / Training-on-the-Job
Trainee / Training-on-the-Job

Trainee-Programme gehören zu den verschiedenen Ausbildungs- und Einstiegsprogrammen, in denen akademische Berufseinsteiger zu Nachwuchskräften trainiert werden sollen. Trainee-Programme sind Berufsstarthilfen, die sich zumeist an Ingenieure, Juristen und Wirtschaftswissenschaftler in der freien Wirtschaft richten. Training-on-the-Job bedeutet eine individuelle Einstiegsausbildung zum Erlernen eines bestimmten Funktionsbereiches.

Fachhochschul- und Hochschulabsolventen durchlaufen verschiedene Abteilungen im Unternehmen um die Praxis zu erlernen. Es wird versucht durch Projektorientierung, das heißt nach intensiver Einarbeitung eigene Projektverantwortung zu übernehmen, gezielt Spezialisten heranzubilden.

Die Grundelemente
  • Training-on-the Job = praxisbezogenes Lernen in den einzelnen Abteilungen
  • Jobrotation = wechselnde Ausbildungsstationen im Betrieb
  • Off-the-Job-Training = gezielte Fortbildungsmaßnahmen und ergänzende Seminararbeiten zur theoretischen Vertiefung
  • sowie weitere Begleitmaßnahmen wie Planspiele, Fachgespräche, Erfahrungsaustausch, PC-gestützte Lernprogramme etc.
Ein Trainee-Programm dauert je nach Branche zwischen sechs und vierundzwanzig Monaten. Der Durchschnitt liegt bei ca. achtzehn Monaten. Bei diversen Trainee-Programmen ist auch ein Auslandsaufenthalt eingeplant.

Die Übernahmequote nach dem Trainee-Programm liegt bei ca. 97 Prozent!

Informationen zum Thema: Studentenorganisationen, Absolventenkongresse, örtliche Industrie- und Handelskammer, Firmen, Berufsberatung der Argentur für Arbeit.
 
Volontariat
In der Regel die praktische Ausbildung von Journalisten in Verlagen und Medienanstalten. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium. Es ist eine Art "Lehre", da der Volontär alle wichtigen Ressorts im Hause kennenlernen muß. Es gibt aber keine einheitliche verbindliche Ausbildungsverordnung. Es wird keine Berufsschule besucht und keine Abschlußprüfung getätigt.
 
Zeitarbeit-Einstieg
Das kann eine vernünftige Lösung sein, bereits während der Schul- oder Semesterferien Geld zu verdienen, aber auch Praxiserfahrungen zu sammeln und Kontakte aufzubauen.

Zeitarbeits-Firmen "leihen" ihre Mitarbeiter, die im Zeitarbeits-Unternehmen fest angestellt sind, an andere Unternehmen auf Zeit aus. Das nennt man Arbeitnehmerüberlassung. Die "Ausleihzeit" wurde von bislang 12 auf 24 aufeinander folgende Monate verlängert. Ab dem 13ten Monat muss der Verleiher (die Zeitarbeits-Firma) dem Leiharbeitnehmer die Arbeitsbedingungen des Entleihbetriebs gewähren, einschließlich des Arbeitsentgeltes. Diese Verlängerung ermöglicht es dem entleihenden Unternehmen, Leiharbeitnehmer auch in länger dauernden Projekten zu beschäftigen. Wichtig zu wissen: Der Verleiher muss mit dem Entleiher binnen drei Werktagen nach Überlassung des Leiharbeitnehmers einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag abschließen. Dieser Vertrag muss den Grund angeben, warum ein Leiharbeitnehmer diese Tätigkeit vorübergehend ausführen soll, die Dauer und die genaue Art der Tätigkeit wird festgelegt sowie Besonderheiten der zu übernehmenden Arbeit. Weiter muss die Vergütung genannt werden.